Hinweis: Mein "Buchthema des Monats" ist keine Anleitung, keine Kritik an anderen Personen und kein Richtig oder Falsch. Es ist meine persönliche Meinung zu Themen die mich beschäftigen und interessieren, rund um mein Lieblingsthema - Bücher! (und vieles, das damit einhergeht)
Eigentlich sollte mein Buchthema (und neue Rubrik) im Oktober ja sonnenklar sein. Genau, die Frankfurter Buchmesse! Hörte, bzw. las man doch von Verlagen, Lesern und Buchbloggern seit Mitte September kaum mehr etwas anderes. Da wurden Kleider- und Visitenkartenfragen erörtert, Veranstaltungspläne erstellt und die Aufregung strömte, fast mit Händen zu greifen, durch die virtuelle Welt. Auch ich war in Frankfurt und es war anstrengend-toll! Natürlich wollte ich berichten, aber halte es jetzt nach der Devise "genießen und schweigen". Andere Dinge sind wichtiger. Lange Einleitung, kurzer Sinn - bei meinem ersten Buchthema im Oktober 2012 geht es um
Cover-, Klappentext- und Zitatrecht auf Buchblogs
Ich behaupte jetzt einfach mal, dass jeder Buchblogger die heiße Diskussion über dieses Thema mitbekommen hat. Blogs, Facebook und Twitter (dort habe ich keinen Einblick, nehme es aber an) sind voll von Statement-Posts besorgter Buchblogger. Seit ich blogge, gibt es alle paar Wochen einen neuen Aufreger in der großen Welt der Buchblogs. Dachte ich zuerst, diese Diskussionen beschränken sich vordergründig auf Mode- und Beautyblogs, wurde ich schnell eines Besseren belehrt. Hier alles aufzuzählen würde den Rahmen sprengen. Ich stellte nur eines fest, Themen dieser Art sind IMMER sehr anstrengend und auslaugend. Nach dem letzten Buchblogdrama (ich nenne es mal "Große Blogger gegen kleine Blogger") stand für mich fest, dass ich Themen dieser Art von nun an an mir vorbeiziehen lasse. Die Energie und Ausdauer, die mir dabei verloren geht, stecke ich lieber in mein Leben außerhalb des Blogs.
Wie kommt es nun, dass Damaris über o.g. Thema doch etwas schreibt? Ich hatte mich lange zurückgehalten, jetzt wurde mir diese Diskussion dann doch etwas mulmig. Schließlich könnte man jederzeit selbst davon betroffen sein. Und als dann die Diskussion mit meinen engsten Blogger- und Bücherfreundinnen, sowie über private Nachrichten, sich immer mehr zuspitzte, habe ich den Entschluss gefasst, hier mein eigenes Statement dazu mitzuteilen.
Um was geht es eigentlich? Zuerst war von einer Abmahnwelle die Rede, die Buchblogs im allgemeinen überrollte. (Mal eine kurze Zwischenfrage: Kann mir jemand einen Blog nennen, der davon betroffen war? Ich weiß von keinem, aber das kann auch daran liegen, dass ich nicht gründlich genug recherchiert habe.) Betroffen sollen Blogs gewesen sein, die sich nicht an das Cover-, Klappentext- und Zitatrecht gehalten haben.
Nach dem ersten Aufschrei wurden panisch nahezu alle Verlage angeschrieben und auf diversen Buchblogs und in Foren Listen gepostet, was pro Verlag zulässig ist und was nicht. Unter Blogbesitzern war eine große Frustration spürbar. Ist Buchbloggen wirklich so kompliziert? Lohnt sich mein Blog überhaupt, wenn ich jetzt fast alle Beiträge/Rezensionen ändern muss? Viele Blogger haben angefangen ihrer Coverbilder, Klappentexte und Buchzitate zu löschen, einige sprachen sogar von der Aufgabe des Blogs (für mich die Horrorvorstellung schlechthin!).
Nach und nach äußerten sich immer mehr Blogger dazu, wie sie diese Sache in Zukunft handhaben werden. Einige wollen alle Rezensionen (egal ob Leseexemplar oder eigenes Buch) an die entsprechenden Verlage senden, und sich ein dortiges Okay holen. Andere wollen alle betreffenden Beiträge abändern, während wieder andere Blogger nichts oder nur Kleinigkeiten ändern wollen.
Was darf ich denn nun und was nicht? Diese Frage zu erörtern würde die Länge des Posts um mehr als das Doppelte ansteigen lassen (ich habe jetzt schon das Gefühl, der Beitrag wird viel zu lang!). Glücklicherweise hat sich der Chefredakteur und Besitzer des Rezensionsportals fictionfantasy, ausführlich mit diesem Thema beschäftigt, da er nach dem Veröffentlichen tausender Rezensionen selbst stark betroffen ist. Jürgen Eglseers Zusammenfassung sollte als eine Art Anleitung funktionieren, wie man juristisch mit seinem Buchblog durchkommt:
Eine sehr ausführliche und gute Zusammenfassung, die für viele Buchblogger Licht ins Dunkel bringen könnte. Danke dafür!
Was ändere ich denn nun konkret für meinen Blog Damaris liest.? Das ist wohl der Hauptgrund dieses Beitrags. Ich habe mir meine Gedanken gemacht, auch die Seite der Verlage bedacht, die jetzt wahrscheinlich mit Fragen, Links, etc. überschüttet werden. Meine Gedanken dazu, komplett durcheinander, in Stichpunkten:
- Ich werde meinen Blog keinesfalls vorsichtshalber löschen oder panisch alle Beiträge ändern!
- Persönlich kann ich mir nicht vorstellen, dass Buchverlage mit denen ich immer gut und zuverlässig zusammengearbeitet habe, mich abmahnen werden (das mag jetzt juristisch blauäugig wirken, aber ich bin Buchbloggerin und denke in Hobbydimensionen, bzw. einfach menschlich).
- Ich werde keinesfalls Verlage mit Links/Fragen zu meinen privaten Rezensionen überschütten. Alles Wesentliche ist nun gesagt. Würde das jeder Buchblogger machen, könnten die Pressemitarbeiter der Verlage von jetzt an 24-Stunden-Schichten einplanen.
- Seit ich mit Verlagen zusammenarbeite hat noch KEINER mir auf einer Beleglink geantwortet "Frau Metzger, das Cover, das Zitat, den Klappentext müssen sie aber rausnehmen!". Blankorezensionen sind ganz sicher nicht im Sinne des jeweiligen Verlags.
- Ich verwende für meine Rezensionen nur Texte und Cover der Verlagsseiten, oftmals sind diese sogar extra als Pressedownload freigegeben.
- Zitate werden von mir als solche hervorgehoben und mit Seitenangaben versehen.
- Nach einiger Überlegung habe ich mich entschieden, Klappentexte zu meinen Rezensionen überwiegend selbst zu schreiben/zusammenzufassen. Es kann aber auch mal vorkommen, dass ich Verlagstexte verwende, ausschließen will ich das nicht. Natürlich versehe ich Rezensionen oder sonstige Beiträge mit einem Hinweis zur Quellenangabe bzw. mit einer Nennung des Rechteinhabers.
- Alte Beiträge und Rezensionen ändere ich nicht. Ich habe auch keine Zeit ständig zu kontrollieren, ob ein Buchtitel noch lieferbar ist, und ich das Cover somit verwenden darf, oder nicht.
- Meine Buchzitaterubrik bleibt. Einen Hinweis auf den Rechteinhaber habe ich bei jedem Zitatepost eingefügt.
- Cover dürfen nicht in Ausschnitten oder verändert verwendet werden. Ich runde die Ecken der (vollständigen!) Buchcover und Bilder auf meinem Blog ab. Das gehört zum Style meines Blogs, und ich werde es nicht ändern.
- Cover und Klappentexte dürfen, lt. Zitatrecht, nur im Zusammenhang einer Rezension verwendet werden, nicht für SuB-Posts, Neuzugänge-Posts, Ich-lese-Posts und ähnliches. Folglich dürfte ich wohl meine linke Sidebar mit visueller SuB-Darstellung der Cover (und auch in der Sidebar rechts "Ich lese/höre aktuell") nicht haben. Ich behalte sie trotzdem.
- Ich habe eine einzige Rezension verfasst, bei der ich Bilder aus dem Inneren des besprochenen Buches abfotografiert habe. Das darf man nicht!! Diese Rezension werde ich ändern und die Bilder entfernen.
Das reicht mir jetzt aber, mein Kopf raucht! Einige dieser Punkte beachte ich sowieso schon, auch vor der aktuellen Diskussion. Mir ist sehr wohl bewusst, dass ich mit manchen meiner persönlichen Entscheidungen nicht auf der rechtlich sicheren Seite stehe. Ich bin aber vollkommen davon überzeugt, dass ich mit meinen Blog-Posts, egal ober Rezension oder sonstigen Beiträgen im Sinne der betreffenden Buchverlage agiere.
Abschließend zu den Fragen der Überschrift: Wird das Buchbloggen zur Wissenschaft? Irgendwie schon, und ich gebe zu, dass auch ich zum Teil gefrustet bin. Ist das ganze Thema über Cover-, Klappentext- und Zitatrecht nur heiße Luft? Keinesfalls! Aber ich stehe auch zu meinen, nicht ganz rechtssicheren, Entscheidungen. Ich habe einen privaten (!) Buchblog, den ich nach bestem Wissen und Gewissen mit Beiträgen und Rezensionen fülle. Genau durch solche Themen gewinnt man den Eindruck Jura studieren zu müssen, um einen privaten (!) Blog zu betreiben. Das nimmt einem die Freunde am Bloggen - definitv!
Muss ich an dieser Stelle eigentlich ein © Copyright auf meinen Namen einfügen? :-)