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Donnerstag, 28. Januar 2016

Buchthema des Monats - Warum ich meine eigenen Rezensionen google ...

... das ist diesen Monat einmal mehr die große Frage. Höre ich mich selbst gerne reden, bzw. lesen? Erfreue ich mich so sehr an meinen schriftlichen Buchbewertungen, dass ich sie auch nach Monaten noch gerne optisch genieße? Mitnichten! Denn die eigenen Rezensionen im Internet zu suchen kann den blauen Bloggerhimmel ganz schnell mit schwarzen Wolken verdunkeln.

Ich wollte es sein lassen, wollte nach einer schmerzlichen Erfahrung 2012 meine Rezensionen nicht mehr im Internet suchen. Und doch stelle ich mich erneut diesem Gefühlschaos. Der Grund: Weil ich an Gerechtigkeit glaube, immer. Weil ich den Zustand, wie er ist, nicht akzeptieren mag. Und weil ich nicht die Augen davor verschließen will, um schlussendlich abzustumpfen oder zu resignieren.

Es ist ganz einfach. Ich markiere eine willkürliche Textpassage, einen kleinen Absatz, in einer meiner Rezensionen. Die Auswahl bei +- 350 Stück ist rein zufällig, ich entscheide mich für bekannte Bücher, die in aller Munde sind oder waren. Dieser Abschnitt ist schnell in die Suchmaschine eingefügt, und nach nicht mal einer Sekunde sieht man das Ergebnis. Im besten Fall finde ich ... mich - zusammen mit meiner Rezension auf dem Blog, bei Amazon, Lovelybooks, usw. Eben überall, wo ich veröffentliche. Im schlimmsten Fall finde ich meine Rezension ... ohne mich - komplett, oder in Auszügen, auf einem anderen Blog.

Die Gefühle, die ich in diesem Moment durchlaufe, reichen von Fassungslosigkeit und Entsetzen über Zorn und Wut. Auch etwas Naivität (Das kann doch nicht sein! Wer macht denn so etwas?!) ist ist dabei, weil ich als gutgläubiger Mensch nicht glauben kann/will, dass jemand meine Texte als die eigenen ausgibt. Ob aus Unwissenheit, Dummheit oder einfach Ignoranz ist egal. Denn hier handelt es sich um Diebstahl!

Rezensionen unterliegen dem Urheberrecht. Die Rechte am Text, auch in Auszügen, liegen alleine beim Verfasser und dürfen nicht ohne dessen Einverständnis kopiert oder veröffentlicht werden. Macht man das dennoch, und gibt man fremde Rezensionen gar als die eigenen aus, begeht man einen Straftat!

Jetzt habe ich ihn also vor mir, den neuen, fremden, oder bekannten?, Blog, auf dem mein Text als der der BlogbesitzerIn (der Einfachheit halber wähle ich die feminine Ansprache) ausgegeben wird, teilweise auch noch auf diversen Buchplattformen. Ich möchte reagieren, sofort und unmittelbar. Möchte meiner Wut Luft machen, die BlogbesitzerIn anschreiben, kommentieren, und ihr sagen, was ich entdeckt habe und welche Konsequenzen ich daraus ziehe. Möchte in Bloggergruppen und auf Facebook posten, um Kollegen zu warnen und, ja, meine Seele nach diesem Schock etwas streicheln zu lassen. Doch diese Art von Schlammschlachten, aus denen schnell Hetze und Shitstorms entstehen können, sind kontraproduktiv, selbst wenn man keine Namen nennt. Es entsteht große Unruhe und man ist den ganzen Tag mit Fragen und Nachrichten beschäftigt. Es empfiehlt sich, den Zorn zu kanalisieren. So hart das klingt, ich muss mich beruhigen, nur dann haben meine Taten Hand und Fuß.

(Noch eine Anmerkung. Es gibt Seiten im Internet, die Webseiten-Content/Inhalt abgreifen, um damit Geld zu machen, z.B. durch einen Klick und Weiterleitung zu einem Shop. Oft haben diese kein Impressum oder haben ihren Sitz irgendwo in Asien. Manchmal findet man auf diesen Seiten eine komplette Rezension, die man z.B. bei Amazon gepostet hatte, und sogar unter dem richtigen Usernamen - oder unter einem Max Mustermann-Pseudonym. Mein Tipp: Nicht damit beschäftigen. Ignorieren. Als Privatperson führt das immer ins Leere und der Frust steigt ins Unermessliche.)

Ich konzentriere mich also auf den Blog, auf dem ich meine Rezension(en) gefunden habe, denn hier will ich ansetzten, auch wenn das jetzt viel Arbeit und schematisches Vorgehen bedeutet:

  • Ich schaue mir den Blog genau an. Wie lange wird gebloggt und mit welchem Inhalt? Gibt es ein Impressum, eine (E-Mail)-Adresse, ein Rezensionsindex und eine Personenbeschreibung? Sind außer mir noch andere Blogger betroffen? Finde ich Rezensionen von BloggerkollegInnen, die ebenfalls übernommen wurden? Ich sammele die Daten, fertige Screenshots vom Impressum und allen kopierten Inhalten, die ich finde. (Das ist wichtig, sollte ich mich später in der Beweispflicht befinden.)

  • Ich schlafe eine Nacht darüber, lasse alles sacken.

  • Ich schreibe die BesitzerIn des Plagiate-Blog an, zuerst per Mail. Dabei bleibe ich bestimmt und sachlich, komme sofort zum Punkt und vermeide pathetische Formulierungen (Mit Entsetzen musste ich feststellen ..., Mir wurde übel, als ich entdeckte ..., Ich habe die ganze Nacht überlegt wie ich es sagen soll ...). Ich vermeide Spekulationen, denn das führt zu nichts und ist nicht relevant für meine Sache (Du willst ja nur schnell Rezensionsexemplare bekommen und es dir dabei so einfach wie möglich machen ..., Hast wohl bemerkt, dass Rezensieren Arbeit bedeutet, ...). Ich nenne Sachverhalte, weise auf das Urheberrecht und den Straftatbestand hin und verlange die sofortige Löschung meiner Rezension von Blog, und allen eventuellen Plattformen, innerhalb einer von mir gesetzten Frist.

  • Sollten Verlage oder andere BloggerkollegInnen betroffen sein, verlange ich ebenfalls eine Richtigstellung. Ich erwähne meine Sicherungen, und dass ich Verlage und Besitzer der Rezensionen informieren werde, sollten diese unrechtmäßig im Blog verbleiben. Das ist keine Erpressung, sondern nur folgerichtig.

  • Ich warte ggf. auf Antwort innerhalb der gesetzten Frist. Auf E-Mail-Diskussionen oder Ausreden, lasse ich mich nicht ein. Diese kosten Zeit und Nerven. Mein Ziel ist die Löschung meines Textes und darauf bestehe ich.

So handle ich. Ungeachtet dessen, wie ich mich fühle. Das ist mein Weg, meine Vorstellung von Rechtsverständnis. Damit gebe ich der RaubkopiererIn die Möglichkeit zur Einsicht, Entschuldigung, Richtigstellung. Aber was, wenn nicht auf meine Nachricht reagiert wird? Wenn die kopierten Texte im Blog verbleiben? Dann habe ich, und alle Betroffenen, die Möglichkeit die Sache einem Anwalt vorzulegen.